Umweltzonen und Feinstaubplaketten:
Im März 2007 kommt die ”Feinstaubplakette”
Im März 2007 trat die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von ”Umweltzonen” und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen.
In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahr-zeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungs-motoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb).
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in
den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen “Umweltzone” eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden.